Dies ist mein privates Tagebuch. Hier veröffentliche ich meine Sicht der Dinge, sowie Fundstücke aus den Weiten des Internets, über die ich ab und an stolpere. Ausserdem darf man mich gerne als Journalist, Blogger und auch als Text-Lieferant buchen. Referenzen sind reichlich vorhanden...
Die Firma XM Satellite Radio Inc. wollte im Laufe des Jahres 2006 gerne von dem in Deutschland lebenden O.Taskin die Domain XM.com erwerben, ihr waren allerdings die geforderten 10.000 $ zuviel. Dann wechselte die Domain am 11.12.2006 den Besitzer, allerdings nicht an XM Satellite, sondern der deutsche M.Bakker, ein ehemaliger Arbeitskollege von Herrn Taskin kaufte sie nun für 10.000 €. Am 21.12.2006 versuchte daraufhin die amerikanische Firma XM Satellite Radio Inc., via UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) an die begehrte Kurz-Domain XM.com zu gelangen.
Hauptakt:
Das dreiköpfige Schiedsgericht entschied dann am 27. Februar 2007, dass die Domain dem Kläger zu übertragen sei. Der Beklagte wurde in diesem Verfahren in allen drei Punkten, die für solch eine Übertragung zwingend zu erfüllen sind, für schuldig befunden.
Nachspiel:
Der deutsche Inhaber der Domain zog nun vor ein deutsches Gericht. Dies ist sein gutes Recht, denn jedes UDRP-Verfahren sieht ausdrücklich vor, dass man auch hinterher ein gerichtliches Verfahren eröffnen kann. So wurde nun aus dem Beklagten ein Kläger in eigener Sache. Er bediente sich in diesem Verfahren der negativen Feststellungsklage, um das Nichtbestehen des gegen ihn ergangenen UDRP-Urteils zu erstreiten. Der Beklagte berief sich nun auf eine Markenrechtsverletzung und führte ausserdem eine sittenwidrige Schädigung an. Und dennoch gewann der Kläger das Verfahren gegen den amerikanischen Satellitenradio-Betreiber. Und zwar in allen Punkten. Dabei kam ihm wohl zugute, dass XM Satellite in Deutschland weder Markenrechte besitzt, noch, dass der Besitz der Domain irgendwelche Sperrwirkungen auf den Beklagten ausübt.
Der mutmaßliche Sexualstraftäter Roman Polanski wurde endlich gefasst. Nachdem er 30 Jahre vor der amerikanischen Justiz auf der Flucht war, wurde er am vergangenen Wochenende bei der Einreise in die Schweiz endlich geschnappt.
Der heute 76-jährigen Regisseur hatte schon 1979 zugegeben, an einer damals gerade 13-jährigen ungesetzliche sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Nach einer 42-tägigen psychiatrischen Behandlung setzte er sich vor der endgültigen Gerichtsverhandlung nach Frankreich ab. Als gebürtiger Pole mit französischem Pass ist er dort vor einer möglichen Auslieferung in die USA sicher gewesen. Dumm nur, Erstaunlich, dass die amerikanische Justiz in den 70er Jahren einen nationalen und seit 2005 einen internationalen Haftbefehl gegen ihn erwirkt hat.
Merke: die Justiz vergisst nie!
Und bloße Berühmtheit darf niemanden vor einer Anklage wegen ungesetzlicher Handlungen an Minderjährigen schützen!
Hier haben wohl auch alle europäischen Politiker versagt. Ich finde es ekelhaft, dass sich nun plötzlich Leute für ihn in die Bresche schlagen, und das nur, weil er ein berühmter Regisseur ist. Die Schuld, die er sich damals selber und freiwillig aufgeladen hat, wird doch nicht im Laufe der Jahre geringer. Oder neuerdings etwa doch?